
Auf Grund der bankbetrieblichen Besonderheiten sieht das Bilanzformblatt für Banken i.Ggs. zur handelsrechtlichen Bilanzgliederung eine Aufteilung der Aktivseite in Anlage- und Umlaufvermögen nicht vor. Ausserdem gibt das Formblatt eine Gliederung vor, die grundlegend von der handelsrechtlichen Bilanzgliederung abweicht. Als bankspezif. Bilanzg.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bankbilanz-gliederungsmaessige-kon
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